Benötige ich für meine Website ein Cookie-Banner oder eine Consent Management Plattform?

Cookies sind kleine Textdateien, die Informationen speichern, um die Nutzer:in wiederzuerkennen bzw. zu verfolgen. Ein klassisches Beispiel sind in einen Warenkorb gelegte Produkte, die beim nächsten Website Besuch wieder angezeigt werden.

Ein Cookie-Banner informiert die Besucher:innen darüber, dass ihre Daten gesammelt und für bestimmte Zwecke verwendet werden und erfasst ihre Zustimmung zur Verwendung der Daten.

Eine Consent Management Plattform geht weiter, sie betrifft nicht nur Websites, sondern z.B. auch mobile Anwendungen und beinhaltet detaillierte Informationen über die gemeinsame Datennutzung mit Partnern. Sie gibt den Nutzer:innen die Möglichkeit, ihre Zustimmung nur für bestimmte Kategorien zu erteilen (Statistiken, Marketing etc.) und diese auch wieder zu entziehen. Cookie-Banner sind auf den meisten europäischen Websites Standard seit Einführung der DSGVO in der EU.

Das Gesetz verlangt, dass Besucher:innen auf die Cookies hingewiesen und explizit eine Einwilligung geben müssen.

In der Schweiz wird die Nutzung von Cookies durch das Fernmeldegesetz (FMG) geregelt. Websitebetreiber:innen müssen ihre Nutzer:innen nur informieren, dass Cookies genutzt werden und zusätzlich darauf hinweisen, dass Cookies über die Browser Einstellungen auch abgelehnt werden können.

Eine explizite Einwilligung ist nach schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) nur dann notwendig, wenn mit den Cookies besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden (Art. 4 Ziff. 5 DSG).

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