Je nach Kontext können alle Personendaten als besonders schützenswert betrachtet werden.
Grundsätzlich zählen zu den besonders schützenswerten Daten, die, die den Intimbereich des Menschen betreffen, beispielsweise Gesundheitsdaten, Ethnie, genetische und biometrische Daten (z.B. der Fingerabdruck) (Art. 3 DSG).